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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ensercom GmbH für die Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen


§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle zwischen dem Kunden und der ensercom GmbH (Freiheitsstraße 61-63, 78224 Singen, Registergericht: Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 542278 ; nachfolgend „ensercom“ genannt) geschlossenen Verträge über die Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend „Mobilfunkdienst­leistungen“ genannt). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn ensercom hat deren Geltung im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
  2. Ergänzend zu diesen AGB gelten
    • die produktspezifischen Leistungsbeschreibungen und Preislisten
    • die Allgemeinen Lieferbedingungen für die Überlassung von Zubehör, insbesondere Mobilfunkendgeräte und IT-Hardware (z. B. PC-Expresscard, SIM-Card, USB-Stick, Netbook),
    • die Portierungsbedingungen der ensercom, die jederzeit unter www.moblack.de abrufbar und einsehbar sind.
  3. Die AGB gelten ab dem 22.02.2009

§2 Zustandekommen des Vertrages, Beginn Vertragslaufzeit, Bonitätsprüfung

  1. Der Vertrag über Mobilfunkdienstleistungen kommt zustande, wenn ensercom die Annahme des vom Kunden erklärten Vertragsangebots bestätigt oder die Lieferung oder Leistung ausführt. Hierzu gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot durch Bestellung über den Internetshop ab, indem er die gewünschten Produkte und Dienstleistungen in dem für diesen Zweck zur Verfügung gestellten elektronischen Bestellformular an ensercom übermittelt. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Angebots per E-Mail zustande, spätestens aber mit der Auslieferung der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung. Die Annahme des Angebotes kann bei gleichzeitiger Rufnummernportierung erst erfolgen, wenn der bisherige Mobilfunk-Anbieter die Rufnummer(n) für die Portierung freigegeben hat..
  2. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung gilt nicht als deren Annahme.
  3. ensercom ist nicht verpflichtet, die Bestellung des Kunden anzunehmen. Die Annahme oder Ablehnung erfolgt spätestens nach 14 Tagen.
  4. Zum Schutz vor Forderungsausfällen ist ensercom berechtigt, vor Vertragsschluss die Bonität des Kunden zu prüfen. Erhält ensercom im Rahmen der Bonitätsprüfung negative Auskünfte, so behält sie sich vor, die Bestellung des Kunden abzulehnen. Die Prüfung erfolgt kurzfristig, in der Regel innerhalb von einem Werktag nach Zugang der Bestellung.
  5. Die Laufzeit des Vertrages über Mobilfunkdienstleistungen beginnt unabhängig vom Zeitpunkt seines Zustandekommens mit der Aktivierung der SIM-Karte durch den Kunden oder durch ensercom gem. Ziff. 5.1 dieser AGB.

§3 Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der produktspezifischen Leistungsbeschreibung und der Preise

  1. Sofern triftige Gründe und Umstände, die nicht von ensercom zu vertreten sind, insbesondere unvorhersehbare technische Notwendigkeiten, Kosten- und Preissteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen und Steuern, Tarif- oder Leistungsanpassungen oder -änderungen der Netzbetreiber, die eine Vertragsanpassung notwendig machen, wird ensercom den Kunden die beabsichtigte Änderung dieser AGB, der Leistungsbeschreibung oder der Preise mindestens einen Monat vor der geplanten Änderung schriftlich oder in Textform mitteilen.
  2. Änderungen, welche für den Kunden nicht nachteilig sind, werden zu dem von ensercom mitgeteilten Zeitpunkt wirksam.
  3. Änderungen, welche für den Kunden nachteilig sind, gelten als durch den Kunden genehmigt, wenn er der Änderung nicht innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Mit der Genehmigung werden die Änderungen wirksam. ensercom wird den Kunden in ihrer Mitteilung auf den Beginn der Frist sowie die Bedeutung und die Folgen seines Schweigens hinweisen.
  4. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, wird der Vertrag bezüglich der einzeln reklamierten Regelungen zu den bisherigen Geschäftsbedingungen bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit fortgesetzt.Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus und teilt ihm ensercom daraufhin schriftlich oder in Textform mit, dass eine Fortsetzung des Vertrages zu den bisherigen Bedingungen aufgrund von technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, kann der Kunde den Vertrag über Mobilfunkdienstleistungen innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Mitteilung zum nächsten Kalendertag schriftlich kündigen. Macht der Kunde von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gelten die geänderten Bedingungen als genehmigt. Auf diese Folge wird ensercom den Kunden in der Mitteilung hinweisen.
  5. Abweichend von Ziffern 3.1-3.5 kann ensercom die Preise bei Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt und in Höhe der Änderung einseitig anpassen.

§4 Vertragsgegenstand, Leistungen von ensercom, Haftungsbegrenzung

  1. Auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen wird durch ensercom die Anbindung des Kunden an das Vodafone-Netz mittels einer Mobilfunkrufnummer (MSISDN) zur Identifikation im Bundesgebiet herbeigeführt und dessen Nutzung ermöglicht. Der Kunde ist berechtigt, statt der Zuteilung einer neuen Mobilfunkrufnummer durch ensercom die Portierung einer bei seinem bisherigen Mobilfunkdiensteanbieter bestehenden Mobilfunkruf­nummer zu beauftragen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Portierungsbedingungen von ensercom.
  2. Zur Inanspruchnahme der Mobilfunkdienstleistungen stellt ensercom dem Kunden eine codierte SIM-Karte zusammen mit einer Personal Identification Number (PIN) zur Verfügung. Zusätzlich teilt ensercom dem Kunden eine Super-PIN für die Entsperrung der SIM-Karte zu. Die voraussichtliche Dauer bis zur Bereitstellung der SIM-Karte beträgt 48 Stunden nach Vertragsschluss. Sofern der Kunde die Portierung einer bei seinem bisherigen Mobilfunkdiensteanbieter bestehenden Mobilfunkrufnummer beauftragt, erfolgt die Bereitstellung der SIM-Karte erst mit erfolgreich durchgeführter Portierung der Mobilfunkrufnummer des Kunden.
  3. ensercom erbringt seine Leistungen im Rahmen der Netzkapazität des Vodafone D2 Mobilfunksystems. Die Nutzung der Mobilfunkdienstleistungen kann den Einsatz bestimmter Endgeräte oder Zubehörs voraussetzen. Der Kunde hat zu beachten, dass die von ensercom angebotenen Mobilfunkdienstleistungen mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Stand der Technik Einschränkungen unterliegen können. Von daher hängt die maximale Übertragungsrate vom eingesetzten Endgerät, der verfügbaren Netztechnologie sowie den technischen und geografischen Gegebenheiten am Ort der Nutzung ab.
  4. Der Kunde erkennt an, dass die ungestörte Teilnahme ferner aus zwingenden technischen Gründen nicht von jedem Standort aus möglich ist und die Verfügbarkeit verschiedenen Umwelteinflüssen unterliegt (z. B. Abschirmung in Gebäuden, Tunnel). Insbesondere im Rahmen der Netzkapazität kann es zu zeitweiligen Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen der Leistungen durch atmosphärische Bedingungen, geografische Gegebenheiten sowie funktechnische Hindernisse, Unterbrechung der Stromversorgung oder wegen technischer Änderungen an den Anlagen des Netzbetreibers (z. B. Verbesserungen des Netzausbaus, Verlegung der Standorte), wegen sonstiger Maßnahmen (z. B. Wartungsarbeiten, Reparaturarbeiten), die für die ordnungsgemäße oder verbesserte Erbringung der Leistungen erforderlich sind, ergeben. Die Leistungspflicht von ensercom unterliegt den vorgenannten Einschränkungen, da diese außerhalb des Einflussbereichs von ensercom liegen.
  5. Die Haftung für zeitweilige Unterbrechungen oder Beschränkungen der Netzleistungen ist ausgeschlossen, wenn sie auf höherer Gewalt, z. B. Krieg, innere Unruhen, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen beruhen. Das gleiche gilt für unvorhersehbare und von ensercom nicht zu vertretende Umstände, wenn diese die von ensercom angebotenen Leistungen vorübergehend unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. wesentliche Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Arbeitskämpfe oder behördliche Maßnahmen.
  6. Wird eine Leistung nur für einen befristeten Zeitraum angeboten, nur in Verbindung mit einem bestimmten Tarif und/oder nur gegen ein zusätzliches Entgelt erbracht, wird dies in der Preisliste oder einer Produktbeschreibung ausgewiesen.
  7. Innerhalb von vier Wochen nach Beendigung eines Vertrages mit 24 Monaten Laufzeit über Mobilfunkdienstleistungen kann der Kunde die Portierung einzelner oder aller Mobilfunkrufnummern, die dem ensercom-Anschluss zugeordnet sind, zu anderen deutschen Mobilfunkdiensteanbietern beauftragen. Auf die Portierung von Rufnummern aus Verträgen mit kürzerer Laufzeit besteht kein Anspruch durch den Kunden. Die für die Portierung an ensercom zu entrichtende Vergütung ergibt sich aus der Preisliste. Zur Abwicklung der Rufnummernportierung ist es in Einzelfällen möglich, dass ensercom ihre Leistungen bis zu vier Tage vor Ablauf des Vertrages über Mobilfunkdienstleistungen einstellen muss.

§5 SIM-Karte

  1. Der Kunde muss die SIM-Karte nach Erhalt aktivieren. Ist eine Aktivierung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware durch den Kunden nicht erfolgt, so wird ensercom die SIM-Karte aktivieren.
  2. Sofern eine SIM-Karte Mängel aufweist, erhält der Kunde schnellstmöglich eine Ersatzkarte. Beruht der Mangel auf einer unsachgemäßen Behandlung der SIM-Karte durch den Kunden, so ist der Kunde verpflichtet, den bei ensercom für die Bereitstellung der Ersatzkarte entstandenen Aufwand gemäß der vereinbarten Preisliste zu ersetzen.

§6 Pflichten des Kunden

  1. Jede Änderung seines Namens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform oder seiner Bankverbindung hat der Kunde ensercom unverzüglich mitzuteilen. Sofern der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt hat, wird er ensercom ferner jede Änderung seiner Bankverbindung mitteilen. Die aus dem Unterlassen einer entsprechenden Änderungsmitteilung entstehenden Kosten trägt der Kunde.
  2. Der Kunde hat die SIM-Karte ausschließlich für die ordnungsgemäße Nutzung der vertraglich vereinbarten Mobilfunkdienstleistungen von ensercom als Endkunde zu verwenden. Er ist nicht berechtigt, unter Verwendung der SIM- Karte selbst als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen aufzutreten. Dem Kunden ist es nicht gestattet, mittels der SIM-Karte von einem Dritten hergestellte Verbindung über Vermittlungs- oder Übertragungssysteme weiterzuleiten oder SIM-Karten in stationären Einrichtungen zu installieren. Ebenso ist es dem Kunden nicht gestattet, den überlassenen Mobilfunkanschluss Dritten ohne Zustimmung von ensercom zur ständigen Alleinbenutzung oder Dritten gewerblich zur Nutzung zu überlassen.
  3. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von Ensercom übertragen.
  4. Zur Vermeidung von Missbrauch und Verlust ist der Kunde verpflichtet, die SIM-Karte sorgfältig aufzubewahren. Die mitgeteilte Persönliche Identifikationsnummer (PIN) muss ebenso wie die Super-PIN geheim gehalten und getrennt von der SIM-Karte aufbewahrt werden.
  5. Der Verlust oder Diebstahl der SIM-Karte ist vom Kunden unverzüglich ensercom mitzuteilen. ensercom wird die SIM-Karte nach Eingang der Verlustmitteilung sperren und dem Kunden eine SIM-Ersatzkarte zur Verfügung stellen.. Der Kunde ist verpflichtet, den bei ensercom für die Bereitstellung der Ersatzkarte entstandenen Aufwand gemäß der vereinbarten Preisliste zu ersetzen.
  6. Der Kunde darf die Mobilfunkdienstleistung nicht rechtswidrig nutzen, insbesondere
    • Darf kein Versand von unverlangten Werbezusendungen erfolgen (sog. Spam),
    • Dürfen keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte übermittelt oder in das Internet eingestellt werden, insbesondere sind die Vorschriften des Strafgesetzbuches und die Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu beachten,
    • sind die geltenden Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums und das Persönlichkeitsrecht zu beachten, insbesondere die Urheber-, Namens-, Bildnis-, Marken- und Kennzeichenrechte und sonstigen gewerblichen Schutzrechte.

§7 Zahlungsbedingungen, Fälligkeit, Rechnungsstellung, Einwendungen, Rücksendekosten

  1. Die in den Rechnungen enthaltenen Entgelte sind mit Zugang der Rechnung zahlbar. Rechnungsstellungen erfolgen grundsätzlich in kalendermonatlichen Abständen. Rückzahlungsansprüche des Kunden werden mit der nächst fälligen Rechnung verrechnet.
  2. Die 1. Rechnung nach Vertragsschluss enthält die einmalige Anschlussgebühr, die Kosten für bestellte Hardware, die monatsanteilige Grundgebühr für den Monat, in dem die SIM-Karte aktiviert wurde, sowie die Grundgebühr für den Folgemonat im Voraus. Danach erfolgt die Rechnungsstellung jeweils im Voraus für den Abrechnungsmonat, soweit es sich nicht um nutzungsabhängige Entgelte handelt.
  3. Ensercom stellt die monatliche Rechnung in elektronischer Form zur Verfügung. Der Kunde erhält die Möglichkeit, in die in seinem Kundenaccount hinterlegte Rechnung Einsicht zu nehmen, diese zu speichern und auszudrucken. Der Kunde hat die entsprechenden technischen Voraussetzungen selbst und auf eigene Kosten zu schaffen. In elektronischer Form zur Verfügung gestellte Rechnungen gelten mit ihrer Abrufbarkeit im Kundenaccount als zugegangen, soweit unter gewöhnlichen Umständen mit deren Abruf zu rechnen ist.
  4. Auf Wunsch der Kunden stellt ensercom gegen zusätzliches Entgelt gemäß Preisliste eine Rechnung in Papierform zur Verfügung.
  5. Entgelte werden in der Regel per Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden durch die ensercom, und zwar frühestens fünf Werktage nach Zugang der Rechnung eingezogen. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst, ist der Kunde verpflichtet, die hierdurch entstandenen Kosten, insbesondere die Rücklastschriftgebühr gemäß Preisliste zu ersetzen.
  6. Nimmt der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teil oder widerruft er seine Zustimmung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren, wird für den dadurch erhöhten Verwaltungsaufwand ein zusätzliches monatliches Entgelt gemäß Preisliste erhoben.
  7. Im Fall des Forderungseinzugs per Lastschriftverfahren ermächtigt der Kunde die ensercom zum Rechnungseinzug vom Konto des Kunden. Ansonsten ist der Kunde verpflichtet, den Rechnungsbetrag auf das auf der Rechnung angegebene Konto der ensercom zu überweisen.
  8. Der Kunde hat die Rechnungen der ensercom sorgfältig zu prüfen. Beanstandungen gegen den Rechnungsbetrag sind innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung gegenüber der ensercom schriftlich zu erheben. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung des Rechnungsbetrages ohne Abzug bleibt hiervon unberührt.
  9. Beanstandet der Kunde den Rechnungsbetrag fristgemäß, so wird ensercom das in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen, soweit es nicht durch eine Flatrate abgedeckt ist, nach den einzelnen Verbindungsdaten aufschlüsseln (Entgeltnachweis) und, soweit die Beanstandung nicht nachweislich auf einen technischen Mangel zurückzuführen ist, eine technische Prüfung durchführen. Auf Anforderung des Kunden, welche dieser innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich an ensercom zu richten hat, wird ensercom dem Kunden den Entgeltnachweis sowie eine Dokumentation der technischen Prüfung vorlegen. Kommt ensercom dieser Pflicht nicht innerhalb von acht Wochen nach einer ordnungsgemäßen Beanstandung im Sinne von Ziff. 7.8 dieser AGB nach, so erlöschen bis dahin entstandene Ansprüche von ensercom aus Verzug. Die mit der Abrechnung geltend gemachte Forderung wird in diesem Fall erst mit der Vorlage des Entgeltnachweises und der Dokumentation der technischen Prüfung fällig. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Beanstandung, gilt dies als Genehmigung der Rechnung. ensercom wird den Kunden bei jeder Rechnungsstellung auf die Beanstandungsfrist und die Folgen des Unterlassens rechtzeitiger Beanstandungen hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
  10. Eine nachträgliche Prüfung der Entgeltberechnung ist ensercom nur in dem Umfang möglich, in dem die Verkehrsdaten gespeichert sind. Eine Pflicht von ensercom zur Erstellung eines Entgeltnachweises und zur Durchführung einer technischen Prüfung besteht daher nicht, soweit aus technischen oder gesetzlichen Gründen keine Verkehrsdaten gespeichert oder keine fristgemäßen Beanstandungen erhoben und deshalb gespeicherte Daten bereits gelöscht wurden.
  11. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von ensercom anerkannt sind.
  12. Wenn der Kunde im Rahmen eines bestehenden Widerrufsrechts Ware zurücksendet. trägt er die Kosten der Rücksendung, sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder der Kunde bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.

§8 Einzelverbindungsnachweis

  1. Soweit der Kunde ensercom in Textform, z. B. mit Brief, Fax oder E-Mail, vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum hierzu beauftragt, erhält er einen Einzelverbindungsnachweis über seine entgeltpflichtigen Verbindungen. Dabei kann er wählen, ob die Zielrufnummern vollständig oder um die drei letzten Ziffern gekürzt mitgeteilt werden. Die Mitteilung der vollständigen Zielrufnummern ist nur bei vollständiger Speicherung seiner Verkehrsdaten möglich.

§9 Sperre der SIM-Karte

  1. ensercom ist im Fall eines gesetzlich bestehenden Zurückbehaltungsrechts berechtigt, die Inanspruchnahme ihrer Leistungen durch den Kunden ganz oder teilweise zu unterbinden (Sperre). Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung nutzungsunabhängiger Entgelte besteht unberührt von der Vornahme der Sperre fort. Die für die Sperre an ensercom zu entrichtende Vergütung ergibt sich aus der Preisliste.
  2. Für den Fall, dass der Kunde ensercom keinen postzustellfähigen Wohnsitz mitteilt und die Post mit dem Vermerk „unzustellbar, unbekannt verzogen, etc.“ zurückkommt, ist ensercom berechtigt, den Anschluss des Kunden für abgehende Verbindungen bis zur Ermittlung einer neuen Anschrift zu sperren. ensercom behält sich vor, die Kosten für die Anschriftenermittlung dem Kunden gem. Ziff. 6.1 in Rechnung zu stellen.

§10 Haftung

  1. ensercom haftet – außer bei Vermögensschäden gem. Ziffer 10.2 dieser AGB – auf Schadensersatz bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet ensercom bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht oder Kardinalpflicht verletzt wurde. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht oder Kardinalpflicht im Sinne dieser Vorschrift sind alle Pflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages über Mobilfunkdienstleistungen erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut oder vertrauen durfte.
  2. ensercom haftet für Vermögensschäden je Schadensfall bis zu einem Betrag von EUR 12.500 je Kunde. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches schadenverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden, so ist die Haftung von ensercom gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf einen Höchstbetrag von EUR 10.000.000 (zehn Millionen) je schadenverursachendem Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, den Höchstbetrag, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zum Höchstbetrag steht. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen der Höhe nach entfallen, wenn ensercom den Schaden vorsätzlich verursacht hat. Die Haftungsbegrenzungen gelten des Weiteren nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht.
  3. Die Haftung von ensercom nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Arglist oder bei Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
  4. Ansonsten ist jede Haftung von ensercom ausgeschlossen.

§11 Vertragslaufzeit, Kündigung

  1. Die Vertragslaufzeit der Verträge über Mobilfunkdienstleistungen ergibt sich aus der aufgrund der Bestellung getroffenen Vereinbarung zwischen ensercom und dem Kunden.
  2. Ein Vertragsverhältnis mit einer festen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten ist für beide Vertragspartner erstmalig zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Die Kündigung muss dem Vertragspartner mindestens einen Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich zugehen. Soweit das Vertragsverhältnis von keinem Vertragspartner gekündigt wird, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um 1 Monat. Für die Kündigung der jeweils folgenden monatlichen Vertragslaufzeit gilt sodann die Regelung in Satz 2 entsprechend.
  3. Ein Vertragsverhältnis ohne eine feste Laufzeit ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich zu kündigen.
  4. Der Kunde kann zu einem Tarif weitere Tarifoptionen hinzu buchen. Die Mindestvertragslaufzeit von Tarifoptionen, die hinzu gebucht werden, hängt von der Laufzeit des zugrunde liegenden Tarifs ab. Ist die Restlaufzeit des zugrunde liegenden Tarifs kürzer als die Mindestvertragslaufzeit der Tarifoption, entspricht die Vertragslaufzeit der Tarifoption der Restlaufzeit des zugrunde liegenden Tarifs.
  5. Das Recht zur jederzeitigen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für ensercom insbesondere vor, wenn der Betreiber des vom Kunden genutzten Mobilfunknetzes seine vertraglichen Beziehungen zu ensercom beendet oder den Netzbetrieb einstellt oder der Kunde:
    • für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung des geschuldeten Entgelts oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon in Rückstand gerät;- für einen Zeitraum, der länger andauert als zwei Monate, mit der Bezahlung des geschuldeten Entgelts in Höhe von mindestens des zweifachen monatlichen Grundpreises in Rückstand gerät;
    • die Mobilfunkdienstleistungen in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt oder
    • über die von ensercom erbrachten Mobilfunkdienstleistungen sitten- oder gesetzeswidrige Inhalte verbreitet, insbesondere bei der Nutzung gegen Strafvorschriften verstößt oder insoweit ein dringender Tatverdacht besteht.
  6. Kündigungen des Vertrages über Mobilfunkdienstleistungen sind schriftlich zu erklären.

§12 Übertragung der Verträge

  1. ensercom kann den mit dem Kunden bestehenden Vertrag über Mobilfunkdienstleistungen auf die Mobile Breitbanddienste GmbH (MBD), Hauptstraße 15, 74321 Bietigheim-Bissingen übertragen. Der Kunde erklärt sich schon bei Vertragsschluss mit dieser Übertragung einverstanden. Mit Übertragung tritt die MBD in alle Rechte und Pflichten von ensercom ein und ist neuer Vertragspartner des Kunden. ensercom wird den Kunden unverzüglich von der Übertragung des Vertragsverhältnisses informieren. Die Übertragung des Vertrags über Mobilfunkdienstleistungen auf die MBD stellt für den Kunden keinen ordentlichen oder außerordentlichen Kündigungsgrund dar.
  2. ensercom oder MBD kann ohne Zustimmung des Kunden den mit ihm bestehenden Vertrag über Mobilfunkdienstleistungen auf die ESP Services GmbH, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf übertragen. Mit Übertragung tritt die ESP Services GmbH in alle Rechte und Pflichten von ensercom oder MBD ein und ist neuer Vertragspartner des Kunden. ensercom oder MBD wird den Kunden unverzüglich von der Übertragung des Vertragsverhältnisses informieren. Die Übertragung des Vertrags über Mobilfunkdienstleistungen auf die ESP Services GmbH stellt für den Kunden keinen wichtigen Grund dar, den Vertrag über Mobilfunkdienstleistungen außerordentlich zu kündigen.

§13 Weitere Aufträge für die Erbringung von ensercom-Mobilfunkdienstleistungen

  1. Der Kunde kann unter der im Vertrag angegebenen Internetadresse oder über die Vertragskundenbetreuung Tarifoptionen hinzubuchen. Zur Erleichterung der Auftragserteilung gelten die bei der erstmaligen Erteilung eines Auftrags für die Erbringung von ensercom-Mobilfunkdienstleistungen durch den Kunden gemachten Angaben sowie die abgegebenen Erklärungen, Ermächtigungen und Einwilligung auch für die weiteren Aufträge.

§14 Sonstige Bestimmungen

  1. Soweit der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Sondervermögen des öffentlichen Rechts ist, gilt als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen, die auf Grundlage dieser AGB abgeschlossen wurden, Stuttgart als vereinbart.
Copyright © 2008 MBD Mobile Breitbanddienste GmbH

* Informationen zu den MoBlack Tarifen:
Antwort auf/zuklappenMobiles Internet: SurfFlat, MoHotSpot, PSPgo & MiFi

*Der Preis gilt bei Abschluss eines MoBlack Vertrages MoSpot Basic und SurfFlat mit einer Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten (nur MoSpot Basic) oder 24 Monaten und einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Vertragsende. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich der Vertrag stets um einen weiteren Monat und kann mtl. gekündigt werden.
Die mtl. Grundgebühr liegt je nach Tarif und Alter der Person zwischen 22,95 € und 29,95 €. Personen zwischen 18-25 Jahre und Studenten bis 30 Jahre erhalten die SurfFlat Tarife als SurfFlat Young zu vergünstigten Konditionen, außer in Verbindung mit PSPmobile Partnerprodukten. Die Anschlussgebühr beträgt einmalig 24.95 € und für den Versand fallen 9.95 € an.
Die Produkte PSPgo + MiFi und MiFi werden nur i. V. m. den Tarifen MoBlack SurfFlat & SurfFlat Young angeboten. Der Versand der Hardware erfolgt nicht zusammen mit der SIM-Karte, sondern separat über die MBD GmbH. Zu den einmaligen Versandkosten i. H. v. insgesamt 9,95 €, für Hardware und SIM-Karte, wird vom Logistiker eine Zustellgebühr von 2,- € berechnet.
Die Minutenpreise und Flatrates für Sprachverbindungen im Tarif MoBlack MoSpot Basic gelten für Standardgespräche aus dem deutschen Vodafone Netz zum angegebenen Ziel, Sonderrufnummern, Konferenz-Verbindungen und Rufumleitungen ausgeschlossen. Der Preis für SMS bezieht sich auf den Standardversand in alle dt. Mobilfunknetze. SMS-Dienste bzw. Premium-SMS werden gesondert bepreist.
Die Tarife MoBlack SurfFlat & MoBlack MoSpot Basic beinhalten eine Flatrate für die mobile Internetnutzung über das Mobilfunknetz der Vodafone D2 Deutschland GmbH. Die Nutzung ist nur mit einem GPRS/EDGE bzw. UMTS/HSDPA fähigem Endgerät möglich. Voice over IP Nutzung kann seitens des Netzbetreibers technisch unterbunden werden. Die enthaltene Flatrate gilt für nationalen eingehenden/abgehenden paketvermittelten Datenverkehr und die Nutzung von GPRS, EDGE, UMTS und HSDPA über die APN (Zugangspunkte) wap.vodafone.de und web.vodafone.de im deutschen Vodafone Netz. Bis zu einem Datenvolumen von 5 GB im jeweiligen Abrechnungszeitraum wird die jeweils aktuell maximal verfügbare Bandbreite bereitgestellt (Download bis zu 7,2 Mbit/s in vielen Städten & Gemeinden bzw. bis zu 14,4 Mbit/s an stark frequentierten Plätzen wie Flughäfen & Bahnhöfen und Upload bis zu 3 Mbit/s). Ab 5 GB steht seitens Vodafone GPRS Bandbreite zur Verfügung. Vodafone behält sich vor nach 24 Stunden jeweils eine automatische Trennung der Verbindung durchzuführen.

Antwort auf/zuklappeniPhone Flats & iPhone Young-Flats

*MoBlack iPhone Tarife haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Vertragsende. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich der Vertrag um einen weiteren Monat und kann mtl. gekündigt werden.
Die mtl. Grundgebühr liegt je nach Tarif und Alter der Person zwischen 9,95 € und 79,95 €. Personen zwischen 18-25 Jahre und Studenten bis 30 Jahre erhalten die iPhone Tarife als Young-Flat zu vergünstigten Konditionen. Die Anschlussgebühr beträgt einmalig 24,95 €.
Die Minutenpreise und Flatrates für Telefonie gelten für Standardgespräche aus dem deutschen Vodafone Netz zum angegebenen Ziel, Sonderrufnummern, Konferenz-Verbindungen und Rufumleitungen ausgeschlossen. Die Flatrate im Tarif iPhone Wochenend-Flat gilt für nationale Sprachverbindungen innerhalb des dt. Vodafone Netzes und ins dt. Festnetz, samstags und sonntags von 0 bis 24 Uhr. Der Preis für SMS bezieht sich auf den Standardversand in alle dt. Mobilfunknetze. SMS-Dienste bzw. Premium-SMS werden gesondert bepreist.
Die in den Tarifen enthaltene Daten-Flatrate gilt nur für das Surfen im deutschen Vodafone-Netz über den APN web.vodafone.de. Sie dürfen die Daten-Flatrate nur mit Multimedia-Handys nutzen, die Vodafone auswählt und Ihnen auf Anfrage nennt – z. B das iPhone 2G, 3G, 3G S. Bis zu einem Daten-Volumen von 500 MB pro Abrechnungszeitraum steht Ihnen die größtmögliche Bandbreite zur Verfügung. Falls Sie monatlich mehr als 500 MB verbrauchen, verringert sich die Bandbreite, die Ihnen zur Verfügung steht, seitens Vodafone auf GPRS Niveau bzw. höchstens 64 kbit/s. Die zur Verfügung stehende Funktion Mobile Tethering (iPhone als Modem) kann vom Gerätehersteller oder Netzbetreiber nach einem Aktualisieren der Geräte-Firmware auf eine andere Version als 3.0 / 3.0.1 ggf. unterdrückt werden. Weitere Informationen zum Thema Tethering finden Sie im Bereich iPhone Optionen > Mobile Tethering. Falls Sie kein iPhone als Endgerät nutzen, müssen wir die Datennutzung nach Ihrem zugrunde liegenden Vertrag mit 0,19 €/10 KB berechnen.

Antwort auf/zuklappenBlackBerry Flatrates

*Der Preis gilt bei Abschluss eines MoBlack BlackBerry Vertrages mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten und einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Vertragsende. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich der Vertrag stets um einen weiteren Monat und kann mtl. gekündigt werden.
Die mtl. Grundgebühr beträgt je nach Tarif zwischen 29.95 € und 99,95 €, die Anschlussgebühr einmalig 24.95 € und für den Versand fallen einmalig 9.95 € an.
Die Minutenpreise und Flatrates für Sprachverbindungen gelten für Standardgespräche aus dem deutschen Vodafone Netz zum angegebenen Ziel, Sonderrufnummern, Konferenz-Verbindungen und Rufumleitungen ausgeschlossen. Die Flatrate im Tarif MoBlack Wochenend-Flat gilt für nationale Sprachverbindungen innerhalb des dt. Vodafone Netzes und ins dt. Festnetz, samstags und sonntags von 0 bis 24 Uhr. Die in den MoBlack BlackBerry Tarifen enthaltene SMS Flatrate in dt. Mobilfunknetze ist auf 3.000 SMS pro Monat beschränkt. Über die Inklusiv-Leistung hinausgehende SMS werden mit 0,19 € pro SMS berechnet. Nicht verbrauchte Inklusiv-SMS können nicht in den Folgemonat übertragen werden.
Die MoBlack BlackBerry Tarife beinhalten eine Daten-Flatrate für die mobile Internetnutzung über das Mobilfunknetz der Vodafone D2 Deutschland GmbH. Die Nutzung ist nur mit einem GPRS/EDGE bzw. UMTS/HSDPA fähigem Endgerät möglich. VoIP kann seitens des Netzbetreibers technisch unterbunden werden. Die enthaltene Flatrate gilt für nationalen eingehenden/abgehenden paketvermittelten Datenverkehr und die Nutzung von GPRS, EDGE, UMTS und HSDPA über die APNs (Zugangspunkte) wap.vodafone.de und blackberry.net im deutschen Vodafone Netz. Bis zu einem Datenvolumen von 5 GB im jeweiligen Abrechnungszeitraum wird die jeweils aktuell maximal verfügbare Bandbreite bereitgestellt. Ab 5 GB steht seitens Vodafone GPRS Bandbreite zur Verfügung. Vodafone behält sich vor nach 24 Stunden jeweils eine automatische Trennung der Verbindung durchzuführen.

Weitere Preise, insbesondere Wechselpreise, SMS, Datenverbindungen in Mobilfunknetzen im Ausland, sind in der Servicepreisliste gesondert ausgewiesen. Diese finden Sie auf der Internetseite unter Tarife in den Bereichen BlackBerry / Mobiles Internet / iPhone und in der Servicewelt im Bereich Vertragsdetails. Alternativ können Sie sich auch an die MoBlack Service-Hotline wenden.

Das Angebot ist befristet bis einschließlich 31.03.2010. Alle Preise sind in € und beinhalten die gesetzliche MwSt.