Datenschutzbestimmungen
Die ensercom GmbH (Freiheitsstraße 61-63, 78224 Singen, Registergericht Amtsgericht Freiburg i. Br., HRB 542278; nachfolgend „ensercom“ genannt) erhebt, verarbeitet und nutzt zur Erbringung ihrer Mobilfunkdienstleistungen personenbezogene Daten des Kunden. ensercom wird alle Daten entsprechend den hierfür einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) schützen und vertraulich behandeln.
§ 1 Bestandsdaten
- Soweit für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung des Vertrages über Mobilfunkdienstleistungen personenbezogene Daten des Kunden erforderlich sind (Bestandsdaten), erhebt, verarbeitet und nutzt ensercom diese Daten sowie freiwillig angegebene Daten. Hierzu gehören Anrede, Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Ausweisnummer, Nationalität und Bankverbindung. Die Erhebung und Verwendung der personenbezogenen Bestandsdaten erfolgt zum Zweck der gegenseitigen, ordnungsgemäßen Vertragserfüllung.
- Sofern der Kunde eingewilligt hat, verwendet ensercom die Bestandsdaten auch für ihre allgemeine Kundenberatung, zur bedarfsgerechten Gestaltung der Kundendienstleistungen, zur Werbung für eigene Angebote und zur Marktforschung. ensercom ist insoweit auch berechtigt, diese Daten an die Mobile Breitbanddienste GmbH zu übermitteln, die sie zu den genannten Zwecken verwenden darf. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung gegenüber ensercom schriftlich oder elektronisch, z. B. per E-Mail, ganz oder teilweise zu widerrufen.
- Eine anderweitige Übermittlung der Bestandsdaten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, der Kunde hat dem ausdrücklich zugestimmt oder ensercom ist hierzu gesetzlich verpflichtet oder gesetzlich ausdrücklich befugt.
§ 2 Verkehrs- und Nutzungsdaten
- Im Rahmen der Erbringung der Mobilfunkdienstleistungen erhebt und verwendet ensercom Verkehrsdaten wie Anschluss und Benutzerkennung, personenbezogene Berechtigungskennung, Beginn und Ende der Verbindung, Standortkennung, IP-Adresse, übermittelte Datenmenge und Zielrufnummern zur Herstellung und Aufrechterhaltung der jeweiligen Verbindung.
- Die übermittelten Datenmengen werden über das Ende der jeweiligen Verbindung hinaus erfasst und verwendet, um bei dem Aufbau neuer Verbindungen bestimmen zu können, mit welcher vertraglich vereinbarten Bandbreite der Internetzugang gewährt wird (Bestimmung von Leistungsmerkmalen). Dieses Recht steht auch dem Mobilfunknetzbetreiber oder dem Telekommunikationsdiensteanbieter zu, dessen sich ensercom zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Mobilfunkdienste bedient.
§ 3 Entgeltabrechnung
- Die Verkehrsdaten und weitere Bestandsdaten des Kunden werden von ensercom soweit erforderlich zu Abrechnungs- und Nachweiszwecken verwendet, um die Entgelte zu bestimmen.
- ensercom ist
berechtigt, Verkehrs- und Nutzungsdaten des Kunden zu
speichern und zu übermitteln, soweit dies für die Abrechnung von ensercom mit
anderen Unternehmen, insbesondere Mobilfunknetzbetreibern oder anderen Telekommunikationsdiensteanbietern,
erforderlich ist.
Bei ausländischen Netzbetreibern ist der Umgang mit den Daten unter anderem von deren nationalen Datenschutzvorschriften abhängig. - ensercom ist zur Durchführung des Einzugs der Entgelte oder zum Verkauf von Forderungen, welche gegen den Kunden aus dem Vertrag über Mobilfunkdienstleistungen bestehen, berechtigt, dem Unternehmen, das die Entgeltforderungen einzieht oder ankauft, die erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden sowie die erforderlichen Verkehrsdaten nebst Höhe der gegen den Kunden bestehenden Forderungen zu übermitteln.
- Eine nachträgliche Prüfung der Entgeltberechnung ist nur in dem Umfang möglich, in dem die Verkehrsdaten gespeichert sind. Soweit Verkehrsdaten aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder Kundenwunsch gem. Ziff. 4.3 gelöscht wurden, ist ensercom von der Pflicht zur Vorlage der Verkehrsdaten zum Nachweis der Richtigkeit der Rechnung befreit.
§ 4 Dauer der Datenspeicherung
- Bestandsdaten
Sofern keine gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrung verlangen oder eine ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis oder die Einwilligung des Kunden vorliegen, werden die Bestandsdaten der einzelnen Kunden spätestens zum Ende des auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahrs gelöscht. Verlangen handelsrechtliche Vorgaben (Handelsgesetzbuch oder Abgabenordnung) eine länger währende Speicherung der Daten, sind diese bindend. - Freiwillige Angaben
Freiwillige Angaben werden nach Beendigung des Zwecks, spätestens allerdings mit der Löschung aller Bestandsdaten oder bei Widerruf der Einwilligung gelöscht. - Verkehrs- und Nutzungsdaten
Die zur Ermittlung und Abrechnung nutzungsabhängiger Entgelte erforderlichen Verkehrs- und Nutzungsdaten werden grundsätzlich unter Kürzung der Zielrufnummer um die letzten drei Stellen bis zu 6 Monate nach Rechnungsstellung gespeichert. Auf Wunsch des Kunden werden die Zielnummern ungekürzt gespeichert oder nach Versendung der Rechnung vollständig gelöscht. Wenn der Kunde von dieser Wahlmöglichkeit keinen Gebrauch macht, werden die Daten bis zu 6 Monate nach Rechnungsversand ungekürzt gespeichert. Darüber hinaus werden Verkehrs- und Nutzungsdaten nur gespeichert, wenn es hierfür eine besondere gesetzliche Grundlage gibt.
§ 5 Einzelverbindungsnachweis
- Soweit der Kunde ensercom in Textform, z. B. mit Brief, Fax oder E-Mail, vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum hierzu beauftragt, erhält er einen Einzelverbindungsnachweis über seine entgeltpflichtigen Verbindungen. Dabei kann er wählen, ob die Zielrufnummern vollständig oder um die drei letzten Ziffern gekürzt mitgeteilt werden. Die Mitteilung der vollständigen Zielrufnummern ist nur bei vollständiger Speicherung seiner Verkehrsdaten möglich.
§ 6 Rufnummernanzeige und -unterdrückung
- Die Rufnummern von Anrufern erscheinen nur auf dem Handy-Display des Kunden, wenn deren Telefonanschlüsse ihre Rufnummer bei Gesprächen übermitteln und das Handy des Kunden den Service Rufnummern-Anzeige unterstützt.
- Die Rufnummer des Kunden wird dem Angerufenen nur übermittelt, wenn der Kunde sich in seinem Auftrag ausdrücklich hierfür entschieden hat. Der Kunde kann diese Einstellung nachträglich ändern lassen.
- Hat der Kunde die Übermittlung seiner Rufnummer dauerhaft beauftragt, kann er durch Eingabe von #31# vor der Rufnummer des Angerufenen im Einzelfall die Übermittlung der Rufnummer an den Angerufenen unterdrücken.
- Wird die Rufnummer des Kunden grundsätzlich nicht übermittelt, kann er durch Eingabe von *31# vor der Rufnummer des Angerufenen im Einzelfall die Übermittlung der Rufnummer an den Angerufenen aktivieren.
§ 7 Auskunftsrecht des Kunden
- Der Kunde kann jederzeit unentgeltlich Auskunft über den Umfang, die Herkunft und den /die Empfänger/in der gespeicherten Daten sowie den Zweck der Speicherung verlangen. Darüber hinaus kann er jederzeit verlangen, dass unrichtige Daten berichtigt werden.
- Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist ensercom GmbH, Freiheitstr. 61-63, 78224 Singen.
Ich willige ein, dass die ensercom GmbH meine
Bestandsdaten Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse auch für ihre
allgemeine Kundenberatung, zur bedarfsgerechten Gestaltung der
Kundendienstleistungen, zur Werbung für eigene Angebote und zur Marktforschung
verwendet. ensercom ist insoweit auch berechtigt, an die Mobile Breitbanddienste
GmbH die Daten zu übermitteln, die sie zu den genannten Zwecken verwenden darf.
Diese Zustimmung wird für den Fall des Übergangs des Vertragsverhältnisses von
der ensercom GmbH auf die Mobile Breitbanddienste GmbH ausdrücklich auch für
diese erteilt.
Die Bestandsdaten dürfen über das Bestehen des Vertragsverhältnisse hinaus
verwendet werden. Ansonsten gilt Ziff. 4 der Datenschutzbestimmungen.
Mir ist bekannt, dass ich die Zustimmung jederzeit schriftlich oder
elektronisch widerrufen kann.
Hinweis: Ihre Einwilligung zur Verwendung
Ihrer personenbezogenen Daten können Sie in der
Servicewelt unter www.moblack.de abrufen.
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- Über uns
* Informationen zu den MoBlack Tarifen:
Mobiles Internet: SurfFlat, MoHotSpot, PSPgo & MiFi
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*Der Preis gilt bei Abschluss eines MoBlack Vertrages MoSpot Basic und SurfFlat mit einer Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten (nur MoSpot Basic) oder 24 Monaten und einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Vertragsende. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich der Vertrag stets um einen weiteren Monat und kann mtl. gekündigt werden.
Die mtl. Grundgebühr liegt je nach Tarif und Alter der Person zwischen 22,95 € und 29,95 €. Personen zwischen 18-25 Jahre und Studenten bis 30 Jahre erhalten die SurfFlat Tarife als SurfFlat Young zu vergünstigten Konditionen, außer in Verbindung mit PSPmobile Partnerprodukten. Die Anschlussgebühr beträgt einmalig 24.95 € und für den Versand fallen 9.95 € an.
Die Produkte PSPgo + MiFi und MiFi werden nur i. V. m. den Tarifen MoBlack SurfFlat & SurfFlat Young angeboten. Der Versand der Hardware erfolgt nicht zusammen mit der SIM-Karte, sondern separat über die MBD GmbH. Zu den einmaligen Versandkosten i. H. v. insgesamt 9,95 €, für Hardware und SIM-Karte, wird vom Logistiker eine Zustellgebühr von 2,- € berechnet.
Die Minutenpreise und Flatrates für Sprachverbindungen im Tarif MoBlack MoSpot Basic gelten für Standardgespräche aus dem deutschen Vodafone Netz zum angegebenen Ziel, Sonderrufnummern, Konferenz-Verbindungen und Rufumleitungen ausgeschlossen. Der Preis für SMS bezieht sich auf den Standardversand in alle dt. Mobilfunknetze. SMS-Dienste bzw. Premium-SMS werden gesondert bepreist.
Die Tarife MoBlack SurfFlat & MoBlack MoSpot Basic beinhalten eine Flatrate für die mobile Internetnutzung über das Mobilfunknetz der Vodafone D2 Deutschland GmbH. Die Nutzung ist nur mit einem GPRS/EDGE bzw. UMTS/HSDPA fähigem Endgerät möglich. Voice over IP Nutzung kann seitens des Netzbetreibers technisch unterbunden werden. Die enthaltene Flatrate gilt für nationalen eingehenden/abgehenden paketvermittelten Datenverkehr und die Nutzung von GPRS, EDGE, UMTS und HSDPA über die APN (Zugangspunkte) wap.vodafone.de und web.vodafone.de im deutschen Vodafone Netz. Bis zu einem Datenvolumen von 5 GB im jeweiligen Abrechnungszeitraum wird die jeweils aktuell maximal verfügbare Bandbreite bereitgestellt (Download bis zu 7,2 Mbit/s in vielen Städten & Gemeinden bzw. bis zu 14,4 Mbit/s an stark frequentierten Plätzen wie Flughäfen & Bahnhöfen und Upload bis zu 3 Mbit/s). Ab 5 GB steht seitens Vodafone GPRS Bandbreite zur Verfügung. Vodafone behält sich vor nach 24 Stunden jeweils eine automatische Trennung der Verbindung durchzuführen.
iPhone Flats & iPhone Young-Flats
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*MoBlack iPhone Tarife haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Vertragsende. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich der Vertrag um einen weiteren Monat und kann mtl. gekündigt werden.
Die mtl. Grundgebühr liegt je nach Tarif und Alter der Person zwischen 9,95 € und 79,95 €. Personen zwischen 18-25 Jahre und Studenten bis 30 Jahre erhalten die iPhone Tarife als Young-Flat zu vergünstigten Konditionen. Die Anschlussgebühr beträgt einmalig 24,95 €.
Die Minutenpreise und Flatrates für Telefonie gelten für Standardgespräche aus dem deutschen Vodafone Netz zum angegebenen Ziel, Sonderrufnummern, Konferenz-Verbindungen und Rufumleitungen ausgeschlossen. Die Flatrate im Tarif iPhone Wochenend-Flat gilt für nationale Sprachverbindungen innerhalb des dt. Vodafone Netzes und ins dt. Festnetz, samstags und sonntags von 0 bis 24 Uhr. Der Preis für SMS bezieht sich auf den Standardversand in alle dt. Mobilfunknetze. SMS-Dienste bzw. Premium-SMS werden gesondert bepreist.
Die in den Tarifen enthaltene Daten-Flatrate gilt nur für das Surfen im deutschen Vodafone-Netz über den APN web.vodafone.de. Sie dürfen die Daten-Flatrate nur mit Multimedia-Handys nutzen, die Vodafone auswählt und Ihnen auf Anfrage nennt – z. B das iPhone 2G, 3G, 3G S. Bis zu einem Daten-Volumen von 500 MB pro Abrechnungszeitraum steht Ihnen die größtmögliche Bandbreite zur Verfügung. Falls Sie monatlich mehr als 500 MB verbrauchen, verringert sich die Bandbreite, die Ihnen zur Verfügung steht, seitens Vodafone auf GPRS Niveau bzw. höchstens 64 kbit/s. Die zur Verfügung stehende Funktion Mobile Tethering (iPhone als Modem) kann vom Gerätehersteller oder Netzbetreiber nach einem Aktualisieren der Geräte-Firmware auf eine andere Version als 3.0 / 3.0.1 ggf. unterdrückt werden. Weitere Informationen zum Thema Tethering finden Sie im Bereich iPhone Optionen > Mobile Tethering. Falls Sie kein iPhone als Endgerät nutzen, müssen wir die Datennutzung nach Ihrem zugrunde liegenden Vertrag mit 0,19 €/10 KB berechnen.
BlackBerry Flatrates
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*Der Preis gilt bei Abschluss eines MoBlack BlackBerry Vertrages mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten und einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Vertragsende. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich der Vertrag stets um einen weiteren Monat und kann mtl. gekündigt werden.
Die mtl. Grundgebühr beträgt je nach Tarif zwischen 29.95 € und 99,95 €, die Anschlussgebühr einmalig 24.95 € und für den Versand fallen einmalig 9.95 € an.
Die Minutenpreise und Flatrates für Sprachverbindungen gelten für Standardgespräche aus dem deutschen Vodafone Netz zum angegebenen Ziel, Sonderrufnummern, Konferenz-Verbindungen und Rufumleitungen ausgeschlossen. Die Flatrate im Tarif MoBlack Wochenend-Flat gilt für nationale Sprachverbindungen innerhalb des dt. Vodafone Netzes und ins dt. Festnetz, samstags und sonntags von 0 bis 24 Uhr. Die in den MoBlack BlackBerry Tarifen enthaltene SMS Flatrate in dt. Mobilfunknetze ist auf 3.000 SMS pro Monat beschränkt. Über die Inklusiv-Leistung hinausgehende SMS werden mit 0,19 € pro SMS berechnet. Nicht verbrauchte Inklusiv-SMS können nicht in den Folgemonat übertragen werden.
Die MoBlack BlackBerry Tarife beinhalten eine Daten-Flatrate für die mobile Internetnutzung über das Mobilfunknetz der Vodafone D2 Deutschland GmbH. Die Nutzung ist nur mit einem GPRS/EDGE bzw. UMTS/HSDPA fähigem Endgerät möglich. VoIP kann seitens des Netzbetreibers technisch unterbunden werden. Die enthaltene Flatrate gilt für nationalen eingehenden/abgehenden paketvermittelten Datenverkehr und die Nutzung von GPRS, EDGE, UMTS und HSDPA über die APNs (Zugangspunkte) wap.vodafone.de und blackberry.net im deutschen Vodafone Netz. Bis zu einem Datenvolumen von 5 GB im jeweiligen Abrechnungszeitraum wird die jeweils aktuell maximal verfügbare Bandbreite bereitgestellt. Ab 5 GB steht seitens Vodafone GPRS Bandbreite zur Verfügung. Vodafone behält sich vor nach 24 Stunden jeweils eine automatische Trennung der Verbindung durchzuführen.
Weitere Preise, insbesondere Wechselpreise, SMS, Datenverbindungen in Mobilfunknetzen im Ausland, sind in der Servicepreisliste gesondert ausgewiesen. Diese finden Sie auf der Internetseite unter Tarife in den Bereichen BlackBerry / Mobiles Internet / iPhone und in der Servicewelt im Bereich Vertragsdetails. Alternativ können Sie sich auch an die MoBlack Service-Hotline wenden.
Das Angebot ist befristet bis einschließlich 30.09.2010. Alle Preise sind in € und beinhalten die gesetzliche MwSt.










